Mit der ersten Sitzung nahm am Vormittag des 17. Juli 1848 der „Provisori-sche kärntnerische Provinziallandtag“, die erste durch Wahlen beschickte Ge-setzgebungsinstitution des Herzogtums Kärnten, seine Arbeit auf. Am 20. De-zember 1937 um 19 Uhr 40 Minuten wurde die letzte Sitzung des „Berufsständi-schen Kärntner Landtages“, des Landesparlamentes während der Zeit des „auto-ritären Ständestaates“, dessen Mitglieder nicht gewählt, sondern vom Landes-hauptmann ernannt worden waren, geschlossen. Dazwischen liegen fast neun-zig Jahre parlamentarischen Lebens im Kronland bzw. ab 1918 Bundesland Kärnten. Allerdings wurde dieses Leben zwischendurch mehrmals unterbrochen. Bereits im März 1849 löste Kaiser Franz Joseph alle bisherigen Landtage auf, und es sollte mehr als 12 Jahre dauern, ehe im April 1861 die Landtagsarbeit wieder aufgenommen werden konnte. Nach der Vertagung der Landtagssession im März 1914 blieb das Kronland Kärnten bis zum Ende der Monarchie ohne par-lamentarische Vertretung. Erst am 11. November 1918 begann mit der ersten Sit-zung der Vorläufigen Landesversammlung die parlamentarische Arbeit im Bun-desland Kärnten. Das Ende der Ersten Republik Österreich am 11. März 1938 bedeutete auch das Ende des Kärntner Landtages.In diesem Zeitraum von fast 90 Jahren hatten 493 Personen - 491 Männer und nur zwei Frauen – als politische Repräsentanten der Kärntner Bevölkerung einen Sitz im Kärntner Landtag. Die Dauer ihres parlamentarischen Lebens reichte dabei von lediglich einem Tag bis zu mehr als drei Jahrzehnten. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet das biographische Lexikon dieser politischen Eliten Kärntens. Es versucht, die Lebensläufe aller Mitglieder des Kärntner Landtages in strukturierter Form darzustellen und so die Basisdaten für sozioökonomische Analysen zu gewinnen. Ausgewertet werden Alter, soziale und örtliche Herkunft, Beruf, Mandatsdauer und Konfession der Abgeordneten, dargestellt werden un-ter Einbindung der zeitlichen Dimension auch Entwicklungen und Verläufe so-wie Vergleiche zwischen den Abgeordneten der Habsburgermonarchie und je-nen der Ersten Republik.Da strukturiertes Datenmaterial in analoger Form für die Abgeordneten des Salzburger Landtages, den Zeitraum 1861 bis 1915 betreffend, vorhanden ist, ermöglicht es für diese Perioden Vergleiche der Merkmale Alter, Herkunft, Beruf und Mandatsdauer zwischen den politischen Repräsentanten in den Landespar-lamenten der Herzogtümer Salzburg und Kärnten.